Klare Informationsgrenzen schaffen Vertrauen.
Diese Seite erklärt das operative Vertrauensmodell von FairTransition. Sie ersetzt nicht die Datenschutzerklärung, sondern ergänzt sie um das Wesentliche: Wie Informationen in einem Mandat fliessen – und wo sie halten.
Zwei Leistungsbeziehungen. Strikte Trennung.
FairTransition hat einen Auftraggeber: das Unternehmen. Aber die eigentliche Arbeit gilt der betroffenen Person. Das ist kein Widerspruch – wenn die Rollen klar sind und Informationsgrenzen strukturell verankert sind, nicht nur mündlich versprochen.
Informationen werden nur in dem Umfang weitergegeben, der zuvor transparent vereinbart wurde. Nicht mehr.
Das Unternehmen erhält
- ✓Vereinbarte MandatsphaseWo im Prozess stehen wir aktuell
- ✓Organisatorische MeilensteineWas abgeschlossen, was offen ist
- ✓Wahrgenommene LeistungenWas in Anspruch genommen wurde
- ✓Anstehende EntscheidungenWas das Unternehmen entscheiden muss
- ✓Abgestimmte ÜbergabepunkteWissenssicherungs-Status
Vertraulich bleiben grundsätzlich
- ✗Persönliche GesprächsinhalteWas die Person erzählt, gehört ihr
- ✗Emotionale oder gesundheitliche InfosStrikt privat
- ✗Nicht freigegebene BewerbungsunterlagenNur mit expliziter Freigabe
- ✗Individuelle ZukunftspläneWas die Person plant, entscheidet sie
- ✗Persönliche EinschätzungenKein Protokoll, keine Meinungen
Wichtig: Diese Seite beschreibt das operative Modell. Rechtliche Details zur Datenverarbeitung, Speicherfristen und Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Vertraulichkeit in konkreten Situationen.
Auftraggeber und betroffene Person
FairTransition führt zwei getrennte Leistungsbeziehungen: eine mit dem Unternehmen (Prozessstrukturierung, Reporting) und eine mit der betroffenen Person (persönliche Begleitung). Diese Beziehungen werden zu Beginn jedes Mandats schriftlich geklärt.
Freigaben
Wenn die betroffene Person Informationen aktiv freigeben möchte – z.B. um einen Übergabeplan abzustimmen – geschieht das ausschliesslich mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung und nur im vereinbarten Umfang.
KI-gestützte Verarbeitung
Soweit KI-Werkzeuge zur Strukturierung oder Dokumentenvorbereitung eingesetzt werden, werden keine personenbezogenen Daten ohne Information und Zustimmung der betroffenen Person verarbeitet. Entscheidungen über Menschen werden nicht automatisiert.
Aufbewahrung und Löschung
Daten aus Mitarbeitenden-Begleitungen werden spätestens 12 Monate nach Auftragsende gelöscht. Auf Wunsch früher. Geschäftskorrespondenz wird gemäss gesetzlicher Aufbewahrungspflicht aufbewahrt.
Kontakt bei Datenschutzfragen
Wenden Sie sich bei Fragen zur Datenverarbeitung direkt an: kontakt@fairtransition.ch
Haben Sie Fragen zum Vertraulichkeitsmodell?
Wir erklären im Erstgespräch genau, wie Informationen im Mandat fliessen – und welche Garantien Sie schriftlich erhalten.